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A1-Bescheinigung: das Papier, das auf der Baustelle zählt

Die A1 belegt, in welchem Land die Sozialbeiträge gezahlt werden. Fehlt sie bei einer Kontrolle, drohen Bußgeld und Nachzahlung in Deutschland — auch wenn zu Hause alles ordentlich läuft.

Die A1-Bescheinigung weist nach, welchem Sozialversicherungsrecht eine Person unterliegt. In einem Satz: sie belegt, dass die Beiträge im Heimatland gezahlt werden und nicht dort, wo gerade gearbeitet wird.

Wann sie gebraucht wird

Praktisch immer, wenn jemand in Deutschland arbeitet und im Heimatland versichert ist:

  • entsandte Arbeitnehmer auf einer Baustelle
  • Selbstständige, die einen Auftrag selbst ausführen
  • Personen, die regelmäßig in mehreren Staaten tätig sind

Das betrifft nicht nur lange Entsendungen — auch bei einer eintägigen Montage kann danach gefragt werden.

Was bei der Kontrolle passiert

Kontrolliert wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit direkt auf der Baustelle. Die Bescheinigung muss vor Ort vorgezeigt werden können — auf Papier oder im Handy. „Zu Hause ist alles erledigt" beendet keine Kontrolle.

Ohne A1 gilt die Person als dem deutschen System unterliegend: Nachzahlung der Beiträge in Deutschland plus Bußgeld. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, nicht der Beschäftigte.

Vorher beantragen, nicht nachträglich

Der Antrag wird vom Arbeitgeber — oder vom Selbstständigen selbst — vor Arbeitsbeginn im Ausland gestellt. Eine nachträgliche Ausstellung ist möglich, hilft aber bei einer bereits erfolgten Kontrolle nicht mehr.

Wer regelmäßig entsendet, sollte den Antrag fest an jeden neuen Auftrag koppeln. Wir richten das gerne mit Ihnen ein.

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Katarína Kubištová

Katarína Kubištová

Geschäftsführerin