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Leistungen Deutschland

Abzugsteuer – Bearbeitung der Bauabzugsteuer

Wir helfen Ihnen bei der Bearbeitung der Bauabzugsteuer. Wir berechnen den Einbehalt, erfassen ihn und bereiten die erforderlichen Unterlagen vor.

Der Umfang unserer Leistungen umfasst:
Lenka Vargová

Lenka Vargová

Fachreferentin

Brauchen Sie Rat?

Bei Unklarheiten zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind da, um Ihnen zu helfen.

Unsere Buchhalterin Lenka Vargová berät Sie gern.

Abzugsteuer – Bearbeitung der Bauabzugsteuer

Sie arbeiten mit Selbstständigen oder Firmen in Deutschland zusammen und haben festgestellt, dass sie keine gültige Freistellungsbescheinigung (Freistellung) haben? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Teil des Rechnungsbetrags als Abzugsteuer einzubehalten und an das deutsche Finanzamt abzuführen. Der Auftraggeber ist zur Prüfung verpflichtet und muss bei fehlender Freistellung des Subunternehmers die Abzugsteuer von den gestellten Rechnungen einbehalten.

Über diese gesetzliche Pflicht müssen Sie sich nicht den Kopf zerbrechen – wir helfen Ihnen gern. Wir übernehmen die vollständige Bearbeitung der Einbehalte:

- Wir prüfen, ob für den Subunternehmer die Abzugsteuer anfällt

- Wir berechnen die Höhe des Einbehalts 

- Wir erfassen den Einbehalt korrekt 

- Wir erstellen die Bescheinigung für das deutsche Finanzamt 

- Bei Bedarf stellen wir auch die Dokumentation für den Subunternehmer bereit

Wir garantieren, dass alles korrekt und im Einklang mit dem deutschen Recht abläuft und Sie Bußgelder oder unnötige Komplikationen vermeiden.

Wie läuft die Bearbeitung des Antrags ab?

Sie füllen das Formular aus

Es genügt ein kurzes Formular, bei allem Weiteren helfen wir Ihnen.

Sie liefern die Unterlagen

Sie senden uns die nötigen Dokumente, wir sagen Ihnen genau, was wir brauchen.

Sie unterschreiben den Antrag

Sie unterschreiben den Antrag und wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Die Abzugsteuer müssen Sie einbehalten, wenn der Selbstständige bzw. die s.r.o., die für Sie in Deutschland arbeitet, keine gültige Freistellung (Befreiung von der Bauabzugsteuer) hat.

In der Regel sind es 15 % des Nettobetrags. Die genaue Höhe kann von der Art der Arbeit und weiteren Faktoren abhängen. Wir helfen Ihnen, den Einbehalt korrekt zu berechnen.

Für den korrekten Einbehalt und die Abführung haftet das Unternehmen, das die Rechnung bezahlt.

Wird die Freistellung rückwirkend erteilt, können wir Ihnen helfen, die Erstattung der Abzugsteuer zu beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. In jedem Fall muss alles ordnungsgemäß dokumentiert sein.

Die Abzugsteuer ist monatlich an das zuständige deutsche Finanzamt abzuführen. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Unterlagen und bei der Übermittlung.

DIE ZUFRIEDENHEIT DER KUNDEN STEHT AN ERSTER STELLE

Preise dieser Leistung

Wählen Sie aus drei Paketen dasjenige, das Ihren aktuellen Bedürfnissen am besten entspricht. Jedes Paket enthält einen anderen Leistungsumfang – von der Basis bis zur Premium-Lösung.

Basis-Paket

123,00 €inkl. USt.

Geeignet für alle, die ausschließlich die Bearbeitung und Einreichung des Antrags wünschen.

Die Leistung umfasst

  • Bearbeitung des Antrags innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Unterlagen

Beliebtes Paket

154,49 €inkl. USt.

Für alle, die sicher sein wollen, dass alle Unterlagen korrekt vorbereitet und eingereicht sind.

Die Leistung umfasst

  • Bearbeitung des Antrags innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Unterlagen
  • Beratung

Premium-Paket

184,50 €inkl. USt.

Für Kunden, die einen umfassenden Service mit vorrangiger Bearbeitung wünschen.

Die Leistung umfasst

  • Bearbeitung des Antrags innerhalb von 1 Arbeitstag nach Erhalt der Unterlagen
  • Beratung

Die Preisliste gilt ab: 17.08.2026

Verwaltung ohne Sorgen

Viele erfolgreiche Kunden vertrauen heyfox. Lassen Sie sich inspirieren.

Überlassen Sie uns Ihre Buchhaltung und konzentrieren Sie sich auf das Wachstum Ihrer Firma. Mit unseren Fachleuten haben Sie die Gewissheit, dass alle Ihre buchhalterischen Pflichten in Ordnung und rechtzeitig erfüllt sind.

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Katarína Kubištová

Katarína Kubištová

Geschäftsführerin